Fatwa

Fatwa bezeichnet im islamischen Verständnis eine religiös-rechtliche Stellungnahme zu einer konkreten Frage des Alltags oder der Glaubenspraxis.

Eine Fatwa ist:

  • keine bindende Entscheidung,

  • sondern eine fachliche Auskunft eines qualifizierten islamischen Gelehrten (Mufti),

  • basierend auf Quran, Sunnah, Konsens (Idschmāʿ) und Analogieschluss (Qiyās).

Sie dient der Orientierung, nicht der Durchsetzung.

DITIB versteht Fatwas als:

 

  • Hilfestellung für Musliminnen und Muslime in Deutschland,

  • angepasst an europäische Lebensrealitäten,

  • ohne politischen oder strafrechtlichen Anspruch.

 

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